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19.12.2023
Pressemitteilungen
Auf Freisbach folgt Bosenbach: Unterfinanzierung der Kommunen ist demokratiegefährdend
Joachim Streit fordert massive Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs und die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips
MAINZ. Erneut haben gewählte Vertreter einer rheinland-pfälzischen Gemeinde frustriert das Handtuch geworfen: In der Gemeinde Bosenbach im Kreis Kusel sind alle Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister zurückgetreten. Der Verantwortlichen fühlen sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sie durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes für den Haushal...
Joachim Streit fordert massive Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs und die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips MAINZ. Erneut haben gewählte Vertreter einer rheinland-pfälzischen Gemeinde frustriert das Handtuch geworfen: In der Gemeinde Bosenbach im Kreis Kusel sind alle Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister zurückgetreten. Der Verantwortlichen fühlen sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sie durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes für den Haushaltsausgleich zu einer erheblichen Erhöhung der Hebesätze gezwungen wären. „Auf Freisbach folgt nun Bosenbach – aber Innenminister Ebling und Finanzministerin Ahnen spielen weiterhin auf Zeit, anstatt endlich beim Kommunalen Finanzausgleich nachzubessern. Es braucht einen Härtefallfonds für von der Neuregelung des LFAG benachteiligte Kommunen, eine massive Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs und die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips“, fordert Joachim Streit, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz. „Außerdem hatten wir als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in den Aufstellungsverfahren zur Altschuldenlösung und zum Landesfinanzausgleichsgesetz ständig darauf hingewiesen, dass die kleinen Ortsgemeinden bessergestellt werden müssen, weil sonst das Ehrenamt bedroht ist. “ Joachim Streit weiter: „Zum Ende des Jahres stellen die Gemeinden ihre Haushalte für das Folgejahr auf, insofern ist der Zeitpunkt des Rücktritts des...
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