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01.09.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andre Wendt Fraktion AfD 

Thema Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2355Kleine Anfragedes Abgeordneten André Wendt Fraktion AfD Notfallsanitätergesetz (NotSanG)Thema:Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz NotSanG) zum 01.01.2014 stand der Freistaat Sachsen vor der Herausforderung, zügig die Ausbildung von Notfallsanitätern als Vollzeitausbildung zu beginnen. Das am 13. August 2014 vereinbarte Konsenspapier wurde für den Start der Ausbildung von Notfallsanitäter...
Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2355Kleine Anfragedes Abgeordneten André Wendt Fraktion AfD Notfallsanitätergesetz (NotSanG)Thema:Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz NotSanG) zum 01.01.2014 stand der Freistaat Sachsen vor der Herausforderung, zügig die Ausbildung von Notfallsanitätern als Vollzeitausbildung zu beginnen. Das am 13. August 2014 vereinbarte Konsenspapier wurde für den Start der Ausbildung von Notfallsanitätern im Freistaat Sachsen im September 2014 geschlossen und gilt lediglich vorläufig bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden landesgesetzlichen Klarstellung des Finanzierungsweges für die Ausbildungskosten über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst, z. B. in §§ 32 Abs. 1 i. V. m. 31 SächsBRKG. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Auszubildende zum Beruf des Notfallsanitäters befinden sich derzeit in Sachsen in der Ausbildung? Bitte nach Landkreis und Bildungsinstitut aufschlüsseln. 2. Ist die Finanzierung der laufenden Ausbildung in allen Landkreisen bis zu deren Ende sichergestellt? 3. Sind die wesentlichen organisatorischen Voraussetzungen (z.B. Praxisphasen in Krankenhäusern) für die laufende Ausbildung in allen Landkreisen bis zu deren Ende sichergestellt?Dresden, 03.08.2015Unterzeichner: Andre Wendt Datum: 03.08.2015André Wendt, MdLEingegangen am: 04.08.2015

Errors and omissions excepted. As of: 01.09.2015