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21.09.2010
Kleine Anfrage
Auslegung und Praxis des § 14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIG
Sächsischer Landtag 5. WahlperiodeDrucksache 5/3659Kleine Anfrageder/desMdL Dr. Eva-Maria Stange Fraktion der SPDThemaAuslegung und Praxis des § 14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIGFrage an die Staatsregierung:§14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIG formuliert: (2) Tritt die Schule an die Stelle der im Gebiet eines öffentlichen Schulträgers einzigen öffentlichen Schule dieser Schulart, für welche die Mitwirkung des Freistaates an der Unterhaltung ganz oder teilweise widerrufen worden ist, und wird die Schule unmitt...
Sächsischer Landtag 5. WahlperiodeDrucksache 5/3659Kleine Anfrageder/desMdL Dr. Eva-Maria Stange Fraktion der SPDThemaAuslegung und Praxis des § 14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIGFrage an die Staatsregierung:§14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIG formuliert: (2) Tritt die Schule an die Stelle der im Gebiet eines öffentlichen Schulträgers einzigen öffentlichen Schule dieser Schulart, für welche die Mitwirkung des Freistaates an der Unterhaltung ganz oder teilweise widerrufen worden ist, und wird die Schule unmittelbar oder mittelbar durch den öffentlichen Schulträger bezuschusst oder von ihm in anderer Weise durch geldwerte Leistungen unterstützt, verringert sich die staatliche Finanzhilfe in Höhe dieser Bezuschussung oder Unterstützung." Damit bezieht sich eine schädliche Beteiligung der Kommune an der Finanzierung einer freien Schule nur dann, wenn sie vorher Schulträger einer Schule der gleichen Schulart am gleichen Standort war. Offen bleibt, welche Beteiligung eines vormaligen Schulträgers unschädlich auf die Anrechnung ist und wie lange die Schulträgereigenschaft zurückliegen muss. Da freie Träger in der Regel zumindest in der Aufbauphase auf bestehende Schulgebäude zurückgreifen müssen, kann es durchaus sein, dass sie ein Gebäude, welches über Jahre nicht als Schulgebäude genutzt wurde, wieder als Schule ggf. der gleichen Schulart wie bei der ursprünglichen Nutzung eröffnen.1. In welchen Fällen hat die Anwendung des § 14 Abs. 2 SächsFrTrSchuIG bisher zur Minderung der Zuschüsse oder zur...
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