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23.09.2010
Mündliche Fragen

Für die Fragestunde in der 55. Plenarsitzung am Dienstag, dem 28. September 2010

Mündliche Fragen für die Fragestunde in der 55. Plenarsitzung am Dienstag, dem 28. September 2010 Mündliche Fragen dürfen - nach § 37 Abs. 3 GOHLT - nicht Gegenstände von lediglich örtlich begrenztem Interesse betreffen. Nicht mehr aufgerufene Mündliche Fragen werden zusammen mit der schriftlichen Antwort der Landesregierung als Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt, falls nicht bis zum Ende der Plenarsitzung die Übertragung in die nächste Fragestunde gewünscht wird - § 37 Abs. 7 GOHLT -. Aus...

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