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23.09.2010
Mündliche Fragen
Für die Fragestunde in der 55. Plenarsitzung am Dienstag, dem 28. September 2010
Mündliche Fragen
für die Fragestunde in der 55. Plenarsitzung
am Dienstag, dem 28. September 2010
Mündliche Fragen dürfen - nach § 37 Abs. 3 GOHLT - nicht Gegenstände von lediglich örtlich begrenztem Interesse betreffen.
Nicht mehr aufgerufene Mündliche Fragen werden zusammen mit der schriftlichen
Antwort der Landesregierung als Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt, falls nicht
bis zum Ende der Plenarsitzung die Übertragung in die nächste Fragestunde gewünscht wird - § 37 Abs. 7 GOHLT -.
Aus...
Errors and omissions excepted. As of: 23.09.2010