Documents
Deutschland Bundesländer Berlin Abgeordnetenhaus Dokumente
29.09.2010
Vorlage
zur Beschlussfassung 

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen pr...

Drucksache 16/350927.09.201016. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen privaten SchulträgervereinDie Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin InnSport - IV...
Drucksache 16/350927.09.201016. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen privaten SchulträgervereinDie Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin InnSport - IV B 34 Tel.: 9027 (927) - 2967An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung -1. über die Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen privaten SchulträgervereinA. Problem: Der Bezirk Lichtenberg beabsichtigt, den ehemaligen Schulstandort Rüdigerstraße 76 in Erbpacht an den jetzigen Mieter des Objektes, einen privaten Bildungsträgerverein, zu vergeben. Auf dem Standort befinden sich eine kleine Sporthalle und ein Kleinspielfeld. Bei Erbpacht handelt es sich um einen eigentumsähnlichen Status. Insofern stellt der Abschluss eines Vertrages zur Begründung eines Erbbaurechts mit einem privaten Trägerverein eine Aufgabe öffentlicher Sportfläche im Sinne des § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) dar und kann nur unter den Voraussetzungen in Kraft treten, dass ein überwiegendes...

Errors and omissions excepted. As of: 29.09.2010