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01.10.2010
Antwort der Landesregierung
Burggymnasium Wettin
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2879 30.09.2010Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Jutta Fiedler (DIE LINKE) Burggymnasium Wettin Kleine Anfrage - KA 5/7202 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Lassen Sie mich den Antworten auf die Fragen bitte Folgendes voranstellen: Die ehemaligen Landeskunstklassen am Burggymnasium Wettin wurden unter der Voraussetzung einer längerfristigen finanzielle...
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2879 30.09.2010Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Jutta Fiedler (DIE LINKE) Burggymnasium Wettin Kleine Anfrage - KA 5/7202 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Lassen Sie mich den Antworten auf die Fragen bitte Folgendes voranstellen: Die ehemaligen Landeskunstklassen am Burggymnasium Wettin wurden unter der Voraussetzung einer längerfristigen finanziellen Begleitung zum 1. Januar 1998 in die Trägerschaft des Saalkreises (nunmehr Saalekreis) überführt. Vertraglich wurden nachstehende Eckwerte vereinbart: - Im inhaltlichen Schwerpunkt ,,Bildende Kunst" werden die Schuljahrgänge einzügig und ab Schuljahrgang 9 geführt. - Die Aufnahme im inhaltlichen Schwerpunkt erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten (bisher VO vom 20. Januar 1997 - GVBl. LSA S. 377 - in der jeweils gültigen Fassung, neu VO vom 17. Juni 2010 - GVBl. LSA S. 364). - Das Land stellt die Lehrerstunden für den zusätzlichen künstlerischen Unterricht zur Verfügung und übernimmt die Honorarkosten für die Dozenten für die erweiterte praktische künstlerische Ausbildung. - Der landesweite Einzugsbereich ist durch das Vorhalten von Wohnheimplätzen durch den Schulträger zu sichern. - Der Saalekreis erhält längerfristig abschmelzend einen pauschalierten Zuschuss für die Mehraufwendungen im inhaltlichen Schwerpunkt.(Ausgegeben...
Errors and omissions excepted. As of: 01.10.2010