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08.03.2023
Mitteilung
#20/10682
Landesregierung 

Änderung der Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen

Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen 1. Der Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen vom 4. April 2019 (GVBl. S. 56), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 8. Juli 2021 (GVBl. S. 350) wird wie folgt geändert: a) Einleitungstext wird wie folgt geändert:...

Errors and omissions excepted. As of: 08.03.2023