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23.09.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Wahlprüfungsausschusses 

Herrn Klaus Ufer, Saxoniastraße 4, 04319 Leipzig

Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2637Beschlussempfehlung und Berichtdes Wahlprüfungsausschusseszum Wahleinspruch desHerrn Klaus Ufer, Saxoniastraße 4, 04319 LeipzigBeschlussempfehlung Der Landtag möge beschließen: Der Einspruch gibt keinen Anlass, die am 31. August 2014 durchgeführte Wahl zum 6. Sächsischen Landtag ganz oder teilweise für ungültig zu erklären. Der Wahleinspruch wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Auslagen werden nicht erstattet.Dresden, 07.09.201...
Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2637Beschlussempfehlung und Berichtdes Wahlprüfungsausschusseszum Wahleinspruch desHerrn Klaus Ufer, Saxoniastraße 4, 04319 LeipzigBeschlussempfehlung Der Landtag möge beschließen: Der Einspruch gibt keinen Anlass, die am 31. August 2014 durchgeführte Wahl zum 6. Sächsischen Landtag ganz oder teilweise für ungültig zu erklären. Der Wahleinspruch wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Auslagen werden nicht erstattet.Dresden, 07.09.2015gez. Marko Schiemann Ausschussvorsitzendergez. Sebastian Fischer BerichterstatterEingegangen am: 22.09.2015Ausgegeben am: 22.09.20152 Bericht I. (1) Der Einspruchsführer (EF) hat mit Schreiben vom 1. September 2014 die Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014 angefochten. Der EF trägt vor, er erhebe Einspruch gegen das Ergebnis der Wahlen zum Sächsischen Landtag vom 31. August 2014 in Leipzig und Dresden. Zur Begründung seines Einspruchs trägt er vor, der ,,ungewöhnlich geradlinige Verlauf der Stimmauszählung" und die späte Meldung der Wahlergebnisse lasse auf Wahlfälschung zulasten der NPD schließen. So habe das Ergebnis in Leipzig Althen-Kleinpösna schon vor 20:00 Uhr festgestanden, die Meldung des Ergebnisses für Leipzig erfolgte jedoch 23:18 Uhr. (2) Der Wahlprüfungsausschuss forderte zu dem Einspruch Stellungnahmen der Stadt Leipzig, der Kreiswahlleiterin der Wahlkreise 27 bis 33 und der Landeshauptstadt Dresden an. Übereinstimmend wurde in allen drei Stellungnahmen...

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