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16.06.2011
ABÄNDERUNGSANTRAG
Gesetz zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs-bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (SKBBG)
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/519 (14/451)14.06.2011ABÄNDERUNGSANTRAGder DIE LINKE.-Landtagsfraktionbetr.:Gesetz zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs-bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (SKBBG)undArtikel 1 - Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und bildungsgesetzes wird wie folgt geändert:1.Nach Nummer 3 wird eingefügt: ,,4. § 4 wird wie folgt geändert: Folgender Absatz 6 wird eingefügt: ,Eine KITA-Konferenz wird mindestens drei Mal im Kinder...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/519 (14/451)14.06.2011ABÄNDERUNGSANTRAGder DIE LINKE.-Landtagsfraktionbetr.:Gesetz zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs-bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (SKBBG)undArtikel 1 - Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und bildungsgesetzes wird wie folgt geändert:1.Nach Nummer 3 wird eingefügt: ,,4. § 4 wird wie folgt geändert: Folgender Absatz 6 wird eingefügt: ,Eine KITA-Konferenz wird mindestens drei Mal im Kindergartenjahr durch die Leitung der Einrichtung einberufen. Die KITA-Konferenz setzt sich aus jeweils einem stimmberechtigten Vertreter des Trägers der Einrichtung, der Leitung der Einrichtung sowie des Elternausschusses zusammen. An den Sitzungen können weitere Vertreter des Trägers der Einrichtung, in der Einrichtung tätige Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere gewählte Mitglieder des Elternausschusses beratend teilnehmen. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Die KITA-Konferenz berät im Rahmen der geltenden Gesetze insbesondere über 1. 2. 3. 4. die Bestimmungen zur Aufnahme von Kindern, die Festlegung der Öffnungszeiten, Schließungstage und Ferientermine, Bildungsinhalte und Formen der Erziehungsarbeit, Personalfragen.' "2. Die bisherige Nummer 5 wird gestrichen. 3. Aus der bisherigen Nummer 4 wird die Nummer 5.Ausgegeben: 14.06.2011
Errors and omissions excepted. As of: 16.06.2011