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16.06.2011
Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft 

Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 nach § 32 Landeshaushaltsordnung und Erweiterung der "Bepackung" der Vorläufigen Haushaltsführung für 2011

1 1. Ausgangssituation Im Dezember 2010 hat die Bürgerschaft den Senat zur Vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ermächtigt1). In den letzten Wochen der 19. Wahlperiode hat die Bürgerschaft in einigen besonders dringlichen Fällen entschieden, die Ermächtigung des Senats zur Vorläufigen Haushaltsführung durch sog. „Bepackungen“ zu erweitern. Nachdem der im November 2010 eingebrachte Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 mit dem Ende de...

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