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21.06.2011
Kleine Anfrage
Ausweisung des Oberen Rhinluchs als Naturschutzgebiet (II)
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3414Kleine Anfrage 1333der Abgeordneten Frank Bommert und Dieter Dombrowski CDU-Fraktion an die LandesregierungAusweisung des Oberen Rhinluchs als Naturschutzgebiet (II) Die beabsichtigte Ausweisung des Oberen Rhinluchs zu einem Naturschutzgebiet umfasst eine Flächenkulisse von ca. 2.800 Hektar. Die im ausgelegten Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzgebiet ,,Oberes Rhinluch" in § 4 beabsichtigten Verbote, die aus § 5 hervorgehenden Regelu...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3414Kleine Anfrage 1333der Abgeordneten Frank Bommert und Dieter Dombrowski CDU-Fraktion an die LandesregierungAusweisung des Oberen Rhinluchs als Naturschutzgebiet (II) Die beabsichtigte Ausweisung des Oberen Rhinluchs zu einem Naturschutzgebiet umfasst eine Flächenkulisse von ca. 2.800 Hektar. Die im ausgelegten Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzgebiet ,,Oberes Rhinluch" in § 4 beabsichtigten Verbote, die aus § 5 hervorgehenden Regelungen und die in § 6 enthaltenen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen stoßen auf zunehmenden Widerspruch bei den Landnutzern. Insbesondere befürchten die Landwirte eine starke Beeinträchtigung der Grünlandwirtschaft und einen starken Qualitätsverlust bei der Herstellung von Grundfutter für die Mutterkuhhaltung. Ein wissenschaftliches Gutachten, welches die Landwirte in Auftrag gegebenen haben und welches sich mit den Auswirkungen der Naturschutzgebietsausweisung auf die landwirtschaftliche Praxis beschäftigt, attestiert, dass durch die Schutzgebietsausweisung in der beabsichtigten Form landwirtschaftliche Existenzen gefährdet werden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. 2. Wann wurde in Kremmen ein FFH-Gebiet gemeldet? Wie waren die Regularien und auf Basis welcher Fakten erfolgte die Abgrenzung des Gebietes? War bereits damals klar, dass ein FFH-Gebiet in ein Naturschutzgebiet mit für die Landnutzung einschränkenden Verordnungsvorgaben münden wird? Wenn nein, wann...
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