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22.06.2011
Änderungsantrag
der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung 

"Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes"

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3424Änderungsantragder FDP-Fraktion Zum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes" Drucksache 5/2238 Die folgenden Maßnahmen werden in den Anhang zu Artikel 1 und in die Anlage zu A.5 (Entwurf Landesstraßenbedarfsplan 2010 Maßnahmenliste) des Gesetzentwurfes ,,Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes" aufgenommen. · · · · · · · L 23/L 233 Strausberg/Südspange und OU S...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3424Änderungsantragder FDP-Fraktion Zum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes" Drucksache 5/2238 Die folgenden Maßnahmen werden in den Anhang zu Artikel 1 und in die Anlage zu A.5 (Entwurf Landesstraßenbedarfsplan 2010 Maßnahmenliste) des Gesetzentwurfes ,,Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes" aufgenommen. · · · · · · · L 23/L 233 Strausberg/Südspange und OU Strausberg/Hennickendorf B 120 alt OU Schmerzke L 54 OU Vetschau L 30 NE L 30 ­ AS Freienbrink L 172 OU Hennigsdorf, ortsnahe OU L 21 Mühlenbeck/OU Summt mit neuer AS L 33 OU RadebrückBegründung: Der Sinn des Landesstraßenbedarfsplangesetzes (LStrBPlG) liegt in der Feststellung des realen Bedarfs an Neu- und Ausbauten von Landestraßen. Der im Landesstraßenbedarfsplan festgestellte Bedarf ist für die Linienbestimmung und die Planfeststellung verbindlich. In diesem Kontext ist es durchaus legitim und sinnvoll, die reale Bedarfsbestimmung von Landesstraßen auch mit den realen Möglichen des haushälterischen Rahmens des Landes abzugleichen. Es konterkariert jedoch den planerischen Ansatz, der im Landestraßenbedarfsplan zum Ausdruck kommt, wenn die finanziellen Möglichkeiten zum Primat der Aufstellung des Bedarfsplans erklärt werden. In einer fachlich umfassenden Abwägung sind im Landesstraßenbedarfsplan diejenigen Bedarfe darzustellen, die sich im Bereich der Landesstraßen unter dem Anspruch...

Errors and omissions excepted. As of: 22.06.2011