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23.06.2011
Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft 

Feststellung des Senats über das Zustandekommen des Volksbegehrens "Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen"

Am 21. Dezember 2010 haben die Initiatoren der Volksinitiative „Die Stadt gehört uns – Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen“ bei dem Senat die Durchführung eines Volksbegehrens in überarbeiteter Form mit der Bezeichnung „Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen“ beantragt (§ 6 Absatz 2 und 3 Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – VAbstG). Gegenstand des Volksbegehrens ist ein Gesetzentwurf mit dem Ziel, die Verfassung der Freien und Hansestadt ...

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