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23.06.2011
Mitteilung des Senats
Feststellung des Senats über das Zustandekommen des Volksbegehrens "Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen"
Am 21. Dezember 2010 haben die Initiatoren der Volksinitiative „Die Stadt gehört uns – Keine Privatisierung gegen
den Bürgerwillen“ bei dem Senat die Durchführung eines
Volksbegehrens in überarbeiteter Form mit der Bezeichnung
„Keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen“ beantragt (§ 6
Absatz 2 und 3 Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative,
Volksbegehren und Volksentscheid – VAbstG).
Gegenstand des Volksbegehrens ist ein Gesetzentwurf mit
dem Ziel, die Verfassung der Freien und Hansestadt ...
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