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24.06.2011
Antrag
Mitgliedschaft von Frau Ministerin Öney im Abgeordnetenhaus von Berlin
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 48 27. 05. 2011Antragder Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU undStellungnahmedes StaatsministeriumsMitgliedschaft von Frau Ministerin Öney im Abgeordnetenhaus von BerlinAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob die Zugehörigkeit von Frau Ministerin Öney zum Abgeordnetenhaus von Berlin noch andauert und falls dies der Fall ist ob und wann Frau Ministerin Öney beabsichtigt, ihre Zugeh...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 48 27. 05. 2011Antragder Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU undStellungnahmedes StaatsministeriumsMitgliedschaft von Frau Ministerin Öney im Abgeordnetenhaus von BerlinAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob die Zugehörigkeit von Frau Ministerin Öney zum Abgeordnetenhaus von Berlin noch andauert und falls dies der Fall ist ob und wann Frau Ministerin Öney beabsichtigt, ihre Zugehörigkeit zum Abgeordnetenhaus von Berlin zu beenden; insbesondere, wann die Bearbeitung der noch offenen Fälle aus der Härtefallkommission, an denen Frau Öney beteiligt ist, abgeschlossen sein wird und falls die Zugehörigkeit nicht mehr besteht, wann sie beendet wurde; 2. inwiefern gewährleistet ist bzw. war, dass Frau Ministerin Öney trotz der Mitwirkung an Verfahren der Härtefallkommission in Berlin ihren Amtspflichten als Ministerin in der baden-württembergischen Landesregierung in vollem Umfang erfüllen kann bzw. konnte; 3. ob es zutrifft, dass Frau Ministerin Öney gegenüber der Presse geäußert hat, sie werde ihr Mandat im Abgeordnetenhaus von Berlin aufgeben, wenn sie einen ersten Wohnsitz in Stuttgart begründet habe und falls dies zutrifft, wie sich diese Begründung zu der Begründung verhält, die Frau Ministerin Krebs in der Plenarsitzung des Landtags am 26. Mai 2011 für den vorübergehenden Verbleib von Frau Ministerin Öney im Abgeordnetenhaus gegeben hat; 4. inwiefern sie die...
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