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30.06.2011
Kleine Anfrage
Kreditabrechnungspraxis bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3478Kleine Anfrage 1355der Abgeordneten Gregor Beyer und Marion Vogdt FDP-Fraktionan die Landesregierung Kreditabrechnungspraxis bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gegen ein Rheinsberger Holzbauunternehmen hat das Handelsgericht am Neuruppiner Landgericht dem Unternehmen Ende Mai Recht zugesprochen. Das Landgericht Neuruppin hat es als erwiesen angesehen, dass die Kün...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3478Kleine Anfrage 1355der Abgeordneten Gregor Beyer und Marion Vogdt FDP-Fraktionan die Landesregierung Kreditabrechnungspraxis bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gegen ein Rheinsberger Holzbauunternehmen hat das Handelsgericht am Neuruppiner Landgericht dem Unternehmen Ende Mai Recht zugesprochen. Das Landgericht Neuruppin hat es als erwiesen angesehen, dass die Kündigung der Kreditverträge seitens der Sparkasse unwirksam ist. Zudem urteilte das Gericht, dass die Sparkasse die Konten des Rheinsberger Unternehmens falsch geführt und Zinsen fehlerhaft berechnet hat. (Ruppiner Anzeiger vom 28./29. Mai 2011; Märkische Allgemeine Zeitung vom 04.06.2011) Wir fragen daher die Landesregierung: 1. In welchem Umfang ist die Landesregierung über den obigen Fall und weitere Rechtsfälle dieser Art informiert? 2. In welcher Form wurde Unternehmen und Privatpersonen geholfen, die durch Kontenfehlabrechnungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind? 3. Wann und in welchem Umfang hat sich das Ministerium der Finanzen als Sparkassenaufsichtsbehörde über diesen Rechtsfall bei der Sparkasse unterrichten lassen? 4. Hat das Ministerium der Finanzen als Sparkassenaufsichtsbehörde diesen publik gewordenen Rechtsfall zum Anlass genommen, um Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge dieser Sparkasse vor Ort nachzuprüfen? 5. Inwieweit wurden im obigen Streitfall die Allgemeinen...
Errors and omissions excepted. As of: 30.06.2011