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04.07.2011
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) 

Zukunft des Kommunalfinanzberichts

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/186 30.06.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Zukunft des Kommunalfinanzberichts Kleine Anfrage - KA 6/7082 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem ,,Kommunalfinanzbericht" informierte bisher das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt jährlich über die Entwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt....
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/186 30.06.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Zukunft des Kommunalfinanzberichts Kleine Anfrage - KA 6/7082 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem ,,Kommunalfinanzbericht" informierte bisher das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt jährlich über die Entwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Beabsichtigt die Landesregierung weiterhin jährlich über die Entwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt in einem Kommunalfinanzbericht zu informieren? Ja. 2. Sofern die Frage 1 mit ja beantwortet wird, wann beabsichtigt die Landesregierung, den nächsten Kommunalfinanzbericht vorzulegen und welches Ministerium ist dafür federführend verantwortlich? Das nach wie vor zuständige Ministerium des Innern wird den Kommunalfinanzbericht 2011 nach dem Eingang der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände voraussichtlich Ende Juli/Anfang August veröffentlichen.(Ausgegeben am 30.06.2011)2 3. Beabsichtigt sie die Berichterstattung mittels des Kommunalfinanzberichts weiter zu qualifizieren und das fortzuschreibende bzw. zu novellierende Finanzausgleichsgesetz dabei hinreichend zu berücksichtigen? Ja....

Errors and omissions excepted. As of: 04.07.2011