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08.07.2011
Gesetzentwurf
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 216 07. 07. 2011Gesetzentwurfder Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPDGesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-WürttembergA. Zielsetzung Zur Stärkung der allgemeinen demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger sollen die Anforderungen für eine erfolgreiche Volksabstimmung in der Landesverfassung abgesenkt werden.B. Wesentlicher Inhalt Das Quorum für eine Volksabstimmung wird von gegenwärtig einem...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 216 07. 07. 2011Gesetzentwurfder Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPDGesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-WürttembergA. Zielsetzung Zur Stärkung der allgemeinen demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger sollen die Anforderungen für eine erfolgreiche Volksabstimmung in der Landesverfassung abgesenkt werden.B. Wesentlicher Inhalt Das Quorum für eine Volksabstimmung wird von gegenwärtig einem Drittel der Stimmberechtigten auf ein Fünftel der Stimmberechtigten gesenkt.C. Alternativen Beibehaltung der bisherigen Regelungen.D. Kosten für die öffentlichen Haushalte Durch das Gesetz werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.E. Kosten für Private Durch das Gesetz werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.Eingegangen: 07. 07. 2011 / Ausgegeben: 08. 07. 2011Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".1Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 15 / 216Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-WürttembergArtikel 1 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 46), wird wie folgt geändert: In Artikel 60 Absatz 5 Satz 2 wird das Wort ,,Drittel" durch das Wort ,,Fünftel" ersetzt.Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.07. 07. 2011 Sitzmann und...
Errors and omissions excepted. As of: 08.07.2011