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19.07.2011
Antwort
der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1247 der Abgeordneten Kerstin Kircheis Fraktion SPD 

Konnexität

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3619Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1247 der Abgeordneten Kerstin Kircheis Fraktion SPD Drucksache 5/3231KonnexitätWortlaut der Kleinen Anfrage 1247 vom 18.05.2011 : Art. 97 Abs. 3 LVerf Bbg und § 2 Abs. 5 KommVerf Bbg legen für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen fest, dass eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Landesgesetzgeber mit Regelungen verbunden sein muss, wie die den Kommunen dadurch entstehenden Meh...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3619Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1247 der Abgeordneten Kerstin Kircheis Fraktion SPD Drucksache 5/3231KonnexitätWortlaut der Kleinen Anfrage 1247 vom 18.05.2011 : Art. 97 Abs. 3 LVerf Bbg und § 2 Abs. 5 KommVerf Bbg legen für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen fest, dass eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Landesgesetzgeber mit Regelungen verbunden sein muss, wie die den Kommunen dadurch entstehenden Mehrausgaben ausgeglichen werden. Ich frage die Landesregierung 1. Welche Verpflichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wurden den Kommunen in Brandenburg zum 01. Januar 2006 oder später durch Landesrecht neu auferlegt? 2. Auf welche Weise wurde in den einzelnen Fällen die Höhe der zu erwartenden Mehrausgaben ermittelt? 3. Auf welche Weise und in welcher Höhe wurde in den einzelnen Fällen der finanzielle Ausgleich für die erwarteten Mehrausgaben vereinbart oder gewährleistet? 4. In welchen Fällen ist von Beginn an oder im Nachhinein die angemessene Höhe des finanziellen Mehrausgleichs zwischen Land und Kommunen strittig? 5. In welchen Fällen und auf welche Weise hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass die Höhe der tatsächlichen von der Höhe der anfänglich prognostizierten Mehrausgaben abweicht und auf welche Weise hat die Landesregierung hierauf reagiert? 6. Von welchen Verpflichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind die Kommunen in Brandenburg zum 01. Januar 2006 oder...

Errors and omissions excepted. As of: 19.07.2011