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20.07.2011
Kleine Anfrage 1484
Duldung von Wohnnutzungen in Wochenendhäusern
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3665Kleine Anfrage 1484des Abgeordneten Rainer Genilke CDU-Fraktionan die LandesregierungDuldung von Wohnnutzungen in WochenendhäusernDas Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat im Jahr 2010 in einem Erlass die Umnutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen geregelt. In einem dazugehörigen Hinweisschreiben hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Unteren Bauaufsichtsbehörden die Ermessensspielräume für eine ...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3665Kleine Anfrage 1484des Abgeordneten Rainer Genilke CDU-Fraktionan die LandesregierungDuldung von Wohnnutzungen in WochenendhäusernDas Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat im Jahr 2010 in einem Erlass die Umnutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen geregelt. In einem dazugehörigen Hinweisschreiben hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Unteren Bauaufsichtsbehörden die Ermessensspielräume für eine zeitlich begrenzte Duldung von Wohnnutzungen in Wochenendhäusern aufgezeigt. Voraussetzung für die Duldung ist, dass am Wochenendhaus keine baugenehmigungspflichtigen Veränderungen oder Erweiterungen ohne Genehmigung vorgenommen wurden. In der Praxis führt dies dazu, dass die Duldung der Wohnnutzung für zahlreiche zumeist ältere Bürger aufgrund nicht genehmigter Veränderungen oder Erweiterungen nicht gewährt werden kann. Für die Frage, ob ein solcher Schwarzbau im Nachhinein genehmigt werden kann, ist entscheidend, ob die Bewertung nach § 35 BauGB (für den Außenbereich) oder § 34 BauGB (für den Innenbereich) erfolgt. Als Entscheidungshilfe hierzu hat das MIL im Februar 2010 beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Ansammlung von Wochenendhäusern als faktisches Wochenendhausgebiet (gem. § 34 Abs. 2 BauGB) betrachtet werden kann. Mit den Dokumenten sollte eine einheitliche Handhabung in allen Landkreisen erreicht und für Betroffene der Rechtsfrieden hergestellt werden. Ich frage die...
Errors and omissions excepted. As of: 20.07.2011