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25.07.2011
Antwort
Pflegestützpunkte in Brandenburg
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3661Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1330 der Abgeordneten Andreas Büttner und Gregor Beyer FDP-Fraktion Drucksache 5/3411 Pflegestützpunkte in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1330 vom 17.06.2011: Vorbemerkung: Gemäß § 92c SGB XI ,,richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt." In Absatz 2 heißt es: ,,Auf vorhandene vernetzte Beratungss...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3661Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1330 der Abgeordneten Andreas Büttner und Gregor Beyer FDP-Fraktion Drucksache 5/3411 Pflegestützpunkte in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1330 vom 17.06.2011: Vorbemerkung: Gemäß § 92c SGB XI ,,richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt." In Absatz 2 heißt es: ,,Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist zurückzugreifen." Und im selben Absatz u. a. weiter: ,,Die Träger sollen Pflegefachkräfte in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte einbinden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung gegenwärtig das Angebot von Pflegestützpunkte im Land Brandenburg unter den Kriterien der wohnortnahen Beratung, Versorgung, und Betreuung der Versicherten? 2. Welche Kenngrößen waren ausschlaggebend für die Wahl des Stützpunkt-Standortes? 3. Wie viele Beratungen wurden an den einzelnen Pflegestützpunkten durchgeführt? (bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Monaten auflisten) 4. Welchen Umfang hatten diese (telefonisch, Hausbesuch)? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Monaten) 5. Welche Leistungen wurden wie oft abgefragt und dann auch beantragt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Monaten) 6. In einem auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg...
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