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28.07.2011
Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft 

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2011 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2011 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt. § 2 Grundsteuerhebesätze 2011 Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert, 2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert. § 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSE...

Errors and omissions excepted. As of: 28.07.2011