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17.08.2011
Kleine Anfrage
Anrechnung von Kindern mit ungeklärten Aufenthaltsstatus
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3796Kleine Anfrage 1542des Abgeordneten Torsten Krause Fraktion DIE LINKEan die LandesregierungAnrechnung von Kindern mit ungeklärten Aufenthaltsstatus Das Jugendhilfeportal meldete am 18. Juli 2011: ,,Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Schulen und Kindertagesstätten von der Pflicht befreit, Kinder illegaler Einwanderer den Ausländerbehörden zu melden, wenn die Kinder in den Einrichtungen auftauchen. Der Berufsverband der Kinder- und Ju...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3796Kleine Anfrage 1542des Abgeordneten Torsten Krause Fraktion DIE LINKEan die LandesregierungAnrechnung von Kindern mit ungeklärten Aufenthaltsstatus Das Jugendhilfeportal meldete am 18. Juli 2011: ,,Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Schulen und Kindertagesstätten von der Pflicht befreit, Kinder illegaler Einwanderer den Ausländerbehörden zu melden, wenn die Kinder in den Einrichtungen auftauchen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert, dass die Bundesregierung nun endlich auch den Zugang zu medizinischer Versorgung für die Kinder illegaler Einwanderer ohne Einschränkungen ermöglicht." Durch diese Entscheidung trägt die Bundesregierung dem Artikel 28 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Rechnung, der Kinder das Recht auf Bildung zugesteht. Ich frage daher die Landesregierung: 1) Wird im Falle der Aufnahme eines Kindes mit ungeklärten Aufenthaltsstatus in einer Kindertagesstätte bzw. Schule des Landes Brandenburg dieses Kind bei der Berechnung der Gruppen- bzw. Klassengröße berücksichtigt? 2) Wie viele Kinder mit ungeklärten Aufenthaltsstatus wurden in den vergangenen Jahren in den Brandenburgischen Kindertagesstätten und Schulen aufgenommen?Datum des Eingangs: 16.08.2011 / Ausgegeben: 16.08.2011
Errors and omissions excepted. As of: 17.08.2011