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17.08.2011
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Rüdiger Erben (SPD) 

Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/302 16.08.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen Kleine Anfrage - KA 6/7123 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des allgemeinen technischen Fortschritts und der damit verbunden, vielfältigen Vorteile erfolgt die Alarmierung von Feuerwehren sowie anderer Einsatzorganisationen inzwischen insbesondere i...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/302 16.08.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen Kleine Anfrage - KA 6/7123 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des allgemeinen technischen Fortschritts und der damit verbunden, vielfältigen Vorteile erfolgt die Alarmierung von Feuerwehren sowie anderer Einsatzorganisationen inzwischen insbesondere in größeren Kommunen meist nicht mehr über Sirenen, sondern im Rahmen der so genannten stillen Alarmierung über tragbare Funkmeldeempfänger. Angesichts der Tatsache verbleibender Gefährdungspotentiale, wie zum Beispiel Hochwasserwellen, Chemieunfälle oder gar Bedrohungslagen durch Terroristen, scheint eine zweckmäßige Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen geboten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern 1. Ist das System der Sirenenalarmierung noch flächendeckend vorhanden und wirksam? Das Sirenennetz wurde Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts auch in Sachsen-Anhalt stark ausgedünnt. Die Sicherheit der Bevölkerung ist dadurch im Ergebnis nicht berührt. Die Bevölkerung kann ggf. über die örtlich vorgehaltenen Sirenen und mobile Lautsprecherwagen von Polizei und Feuerwehr als auch durch Rundfunkdurchsagen gewarnt/informiert werden. Dafür gilt der RdErl. ,,Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen...

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