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18.08.2011
ANTRAG
des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen 

Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008

LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/54517.08.2011ANTRAGdes Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragenbetr.: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Regierung des Saarlandes wird gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes und § 114 Abs. 1 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 Entlastung erteilt. 2. Die Regierung wird gebeten, die Feststel...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/54517.08.2011ANTRAGdes Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragenbetr.: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Regierung des Saarlandes wird gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes und § 114 Abs. 1 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 Entlastung erteilt. 2. Die Regierung wird gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. 3. Dem Präsidenten des Rechnungshofes des Saarlandes wird hinsichtlich des Rechnungsjahres 2008 Entlastung nach § 101 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) erteilt.Begründung: Mit der Haushaltsrechnung legt der Minister der Finanzen gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben (3.388.298.800 ) im Haushaltsjahr 2008. Die Haushaltsrechnung zeigt auf, wie sich der Vollzug des Haushaltsplans im Vergleich zu den Haushaltsansätzen entwickelt hat und inwieweit der Haushaltsplan eingehalten worden ist. Sie bildet die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den saarländischen Landtag. Für den Haushaltsvollzug waren insbesondere die Vorschriften der Verfassung des Saarlandes über das Finanzwesen (Artikel 105 bis 108),...

Errors and omissions excepted. As of: 18.08.2011