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31.08.2011
Entschließungsantrag
"Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften"
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3923Entschließungsantragder CDU-FraktionZum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften" (Drs. 5/2886) Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Organisation der Regionalplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Enquetekommission ,,Kommunal- und Landesverwal...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3923Entschließungsantragder CDU-FraktionZum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften" (Drs. 5/2886) Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Organisation der Regionalplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Enquetekommission ,,Kommunal- und Landesverwaltung bürgernah, effektiv und zukunftsfest Brandenburg 2020" zu evaluieren. Ziel der Evaluation ist die Umsetzung einer effektiveren und die kommunale Selbstverwaltung stärkenden Form der Regionalplanung, bei der zukünftig allen hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren eine stimmberechtigte Beteiligung eingeräumt werden sollte. Dabei ist insbesondere die Auflösung der Regionalen Planungsgemeinschaften und eine Übertragung ihrer Aufgaben auf die Landkreise und Kreisfreien Städte näher zu untersuchen und die Ergebnisse dem Landtag zeitnah nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Beratungen in der Enquetekommission in einem Bericht zu übermitteln. Für die Zeit des Übergangs bis zu einer Neustrukturierung der Regionalplanung ist die Zusammensetzung der jeweiligen Regionalversammlungen der heutigen Regionalen Planungsgemeinschaften dahingehend zu ändern, dass allen Hauptverwaltungsbeamten amtsfreier Gemeinden bzw. der Ämter eine geborene Mitgliedschaft eingeräumt wird. § 6 des...
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