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06.09.2011
Antwort der Landesregierung
Verkrautung von Gewässern
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3964Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1500 der Abgeordneten Barbara Hackenschmidt Fraktion der SPD Drucksache 5/3693Verkrautung von Gewässern Wortlaut der Kleinen Anfrage 1500 vom 22.07.2011: Der Landeswasserverbandstag warnt davor, dass für die Gewässerunterhaltung der Gewässer I. Ordnung vom Land angeblich zu wenig finanzielle Mittel bereitgestellt werden (vgl. Zuschrift 5.WP. 5/70). Dieses würde Hochwasser begünstigen, da du...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3964Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1500 der Abgeordneten Barbara Hackenschmidt Fraktion der SPD Drucksache 5/3693Verkrautung von Gewässern Wortlaut der Kleinen Anfrage 1500 vom 22.07.2011: Der Landeswasserverbandstag warnt davor, dass für die Gewässerunterhaltung der Gewässer I. Ordnung vom Land angeblich zu wenig finanzielle Mittel bereitgestellt werden (vgl. Zuschrift 5.WP. 5/70). Dieses würde Hochwasser begünstigen, da durch Verkrautung der Gewässerbette etc. ein rechtzeitiger Abfluss behindern würde. Dies würde u. U. auch Schadensersatzansprüche gegen das Land auslösen. Unter anderem beklagen auch die Anrainer der "Schwarzen Elster" regelmäßig, dass das Fluss bett zu selten entkrautet würde. Am 13.07.2011 war in der Lausitzer Rundschau zu lesen, dass der Zustand der zugewachsenen Flussläufe im Raum Uebigau wieder zu Unmutsäußerungen von Kreistagsmitgliedern führte. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen des Landes Brandenburg zur Unterhaltung der Landesgewässer 1. Ordnung jährlich seit 1990? 2. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung die regelmäßige Entkrautung der Gewässer sicher? 3. Wann ist die "Schwarze Elster" im Bereich Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Uebigau und Herzberg das letzte Mal systematisch entkrautet worden? 4. Wie oft erfolgt die regelmäßige Entkrautung der "Schwarzen Elster"? 5. Wird die Hochwassersituation an der...
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