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14.09.2011
Mitteilung des Senats
an die Bremische Bürgerschaft 

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. WahlperiodeDrucksache 18/4913.09.11Mitteilung des Senats vom 13. September 2011Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und MedizinproduktenMitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 13. September 2011Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)1. Der Senat überreicht der Bremi...
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. WahlperiodeDrucksache 18/4913.09.11Mitteilung des Senats vom 13. September 2011Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und MedizinproduktenMitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 13. September 2011Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)1. Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) mit der Bitte um Zustimmung.Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfohlen dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln undMedizinprodukten (ZLG) zuzustimmen und dieses zu ratifizieren.Der ZLG obliegen folgende Aufgaben:oKoordinierungderWeiterentwicklungdesQualitätssicherungssystemsderMedizinprodukteüberwachung,oKoordinierung von Schwerpunkten für die Überwachung auf Veranlassung der Europäischen Union,oKoordinierungderErstellungund fürAktualisierungdes dassektorspezifischen der EuropäischenMarktüberwachungsprogrammsMedizinprodukte,Kommission, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen ist,oKoordinierung der Prüfung und Bewertung der Überwachungstätigkeit,onationale...

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