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21.09.2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion an die Landesregierung 

Zustiftungen an landeseigene Stiftungen

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4041Kleine Anfrage 1586der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion an die Landesregierung Zustiftungen an landeseigene Stiftungen In der Drucksache 4/7781 führt die Landesregierung aus:" Stiftungen sind mitgliederlose Vermögensmassen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks; sie haben daher keine Mitglieder- oder Gesellschafterversammlungen. Die interne Kontrolle des Stiftungsvorstandes erfolgt regelmäßig durch ein Kuratorium oder einen Stiftung...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4041Kleine Anfrage 1586der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion an die Landesregierung Zustiftungen an landeseigene Stiftungen In der Drucksache 4/7781 führt die Landesregierung aus:" Stiftungen sind mitgliederlose Vermögensmassen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks; sie haben daher keine Mitglieder- oder Gesellschafterversammlungen. Die interne Kontrolle des Stiftungsvorstandes erfolgt regelmäßig durch ein Kuratorium oder einen Stiftungsrat. An Stiftungen können keine Beteiligungen Sinne von § 65 LHO bestehen. Eine "Beteiligung" des Landes an einer Stiftung im Sinne einer sich aus der Höhe der Einlage ergebenden Steuerungs- und Eingriffsbefugnis gibt es daher nicht. Es existieren keine besonderen haushaltsrechtlichen Regelungen speziell für Stiftungen. Voraussetzung dafür, Landesmittel in ein Stiftungsvermögen zu überführen, ist allerdings eine haushaltsrechtliche Ermächtigung in Form eines Haushaltsansatzes und /oder eines Errichtungsgesetzes. Gleiches gilt für Zustiftungen sowie für Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen oder Investitionen." Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landesstiftungen erhielten in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 Überführungen von Landesmitteln bzw. Zustiftungen in ihr Stiftungsvermögen? 2. Wie hoch war die jeweilige Überführung bzw. Zustiftung zu der Stiftung? 3. Welche Überführung bzw. Zustiftung erfolgte aufgrund eines Gesetzes? 4. Welche Überführung bzw. Zustiftung erfolgte...

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