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07.03.2012
Antwort der Landesregierung
Schulentwicklungspläne
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4863Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 Schulentwicklungspläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 1835 vom 03.02.2012: Laut § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigen zu lassen. Ich frage die Landesreg...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4863Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 Schulentwicklungspläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 1835 vom 03.02.2012: Laut § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigen zu lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Prognosen zur Entwicklung bzw. zum Erhalt von Schulstandorten im Land Brandenburg bis zum Jahr 2025 bestehen seitens der Landesregierung? 2. Aus welchen Jahren stammen die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für die Landkreise und kreisfreien Städten vorliegenden und genehmigten Schulentwicklungspläne? (bitte detaillierte Aufstellung) 3. Welche Schulstandorte müssen nach diesen Schulentwicklungsplänen in den nächsten Jahren geschlossen werden? (bitte detaillierte Aufstellung) 4. Bis wann müssen die Landkreise und kreisfreien Städte neue Schulentwicklungspläne zur Genehmigung dem Ministerium vorlegen? (bitte detaillierte Aufstellung) 5. Welche Oberschulen konnten bisher von der Ausnahmeregelung (gem. VV-Unterrichtsorganisation § 7 (1)) profitieren und damit den Schulstandort erhalten? (bitte detaillierte Auflistung) 6. Welche gymnasialen Standorte konnten bisher von der Ausnahmeregelung für Gymnasien (40 Schüler in der GOST) bzw. für Gesamtschulen mit GOST...
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