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08.03.2012
Dringliche Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses vom 7. März 2012 zur Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin 

Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland zur Zuordnung der Eigentumsrechte an einer Liegenschaft

Drucksache 17/020907.03.201217. WahlperiodeDer Vorsitzende des Hauptausschussesmehrheitlich mit SPD und CDU gegen PIRATEN bei Enthaltung GRÜNE und LINKE An PlenDringliche Beschlussempfehlungdes Hauptausschusses vom 7. März 2012 zur Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland zur Zuordnung der Eigentumsrechte an einer Liegenschaft...
Drucksache 17/020907.03.201217. WahlperiodeDer Vorsitzende des Hauptausschussesmehrheitlich mit SPD und CDU gegen PIRATEN bei Enthaltung GRÜNE und LINKE An PlenDringliche Beschlussempfehlungdes Hauptausschusses vom 7. März 2012 zur Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland zur Zuordnung der Eigentumsrechte an einer LiegenschaftDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Dem Abschluss der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zur Zuordnung der Eigentumsrechte an der Liegenschaft Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte, Unter den Linden 3 wird gemäß § 64 Absatz 2 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zugestimmt. Berlin, den 7. März 2012 Der Vorsitzende des HauptausschussesFréderic Verrycken

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