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12.03.2012
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Wehlan Fraktion DIE LINKE 

Heeresversuchsanlage Kummersdorf-Gut

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4888Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1846 der Abgeordneten Kornelia Wehlan Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/4723 Heeresversuchsanlage Kummersdorf-Gut I Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1846 vom 08.02.2012: Die Heeresversuchsanlage Kummersdorf-Gut im Landkreis Teltow-Fläming ist eine Liegenschaft mit einer Gesamtfläche von 3.500 ha. Etwa 1.400 ha sind als geschützte Biotope einzustufen. 696 ha umfassen die Flächen mit EU-Natursc...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4888Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1846 der Abgeordneten Kornelia Wehlan Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/4723 Heeresversuchsanlage Kummersdorf-Gut I Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1846 vom 08.02.2012: Die Heeresversuchsanlage Kummersdorf-Gut im Landkreis Teltow-Fläming ist eine Liegenschaft mit einer Gesamtfläche von 3.500 ha. Etwa 1.400 ha sind als geschützte Biotope einzustufen. 696 ha umfassen die Flächen mit EU-Naturschutzstatus Kummersdorfer Heide und Breiter Steinbusch, Teufelssee. Zudem ist die Heeresversuchsanlage Kummersdorf ein 2.000 ha großes Denkmal von internationaler Bedeutung. Das Denkmal ist das einzige in Brandenburg, welches sowohl ein technisches Denkmal sowie ein Bau- und Bodendenkmal ist. Immer wieder werden dort Gegenstände geborgen, die nach § 11 Abs. 1 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) Denkmale bzw. Bestandteile des Denkmals sind. Gemäß § 10 Abs. 1 BbgDSchG bedarf es einer Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde, wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln sucht, nach Bodendenkmalen gräbt oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Erlaubniserteilung nach § 10 Abs. 1 BbgDSchG auf dem denkmalgeschützten Gelände der Heeresversuchsanlage Kummersdorf? 2. Ist, wenn nach Munition gesucht wird, auch eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BbgDSchG notwendig? 3. Wird die Entdeckung von Funden...

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