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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
21.03.2012
Unterrichtung
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9021
17. Wahlperiode 20. 03. 2012
Unterrichtung
durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro
übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro
übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des
Zuwenders zeitnah als ...
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