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21.03.2012
Antrag
der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft 

Verkauf der LBBW Immobilien GmbH an das Konsortium unter Führung der P. I. AG

Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 1304 20. 02. 2012Antragder Fraktion der CDU undStellungnahmedes Ministeriums für Finanzen und WirtschaftVerkauf der LBBW Immobilien GmbH an das Konsortium unter Führung der P. I. AGAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche gestalterischen Einwirkungsrechte sie aufgrund ihrer Eigentümerstellung bei der LBBW auf den Verkauf der LBBW Immobilien GmbH ausgeübt hat und dabei insbesondere ...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 1304 20. 02. 2012Antragder Fraktion der CDU undStellungnahmedes Ministeriums für Finanzen und WirtschaftVerkauf der LBBW Immobilien GmbH an das Konsortium unter Führung der P. I. AGAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche gestalterischen Einwirkungsrechte sie aufgrund ihrer Eigentümerstellung bei der LBBW auf den Verkauf der LBBW Immobilien GmbH ausgeübt hat und dabei insbesondere darzulegen, wann dem Aufsichtsrat der LBBW über das Ausschreibungsverfahren mit welchem Inhalt berichtet wurde; 2. welche wesentlichen Erwägungen die Entscheidung getragen haben, den Zuschlag an das Konsortium unter der Führung der P. I. AG zu erteilen; 3. elcheAuflagendieEuropäischeUnionfürdenWohnungsverkaufderLBBW w gemacht hat und ob diese durch die LBBW erfüllt oder übererfüllt wurden; 4. bsiedieEinschätzungderSprecherinderEU-Kommissionteilt,dassfürdie o Bank das wirtschaftlich beste Angebot nicht notwendigerweise identisch mit demHöchstgebotseinmüsseundwelcheFaktorennebendemKaufpreisggf. ebenfalls in die Ermessensentscheidung einbezogen werden dürfen; 5. wie sie die Entscheidung vor dem Hintergrund der Festlegungen, im Besonderen hinsichtlich des Konkurrenz-Angebots, im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiodebegründet,worinausgeführtist(FundstelleS.52):,,Wirsetzen unsdafürein,dassdieAuflagederEU-KommissionzumVerkaufdervonder...

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