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21.03.2012
Sammeldrucksache

Über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1a der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2390 17. Wahlperiode 20. März 2012 Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1a der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Die in nachstehender Liste aufgeführten Gegenstände der Tagesordnung werden in einer Gesamtabstimmung ohne Aussprache beschlossen, sofern keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. Bei Widerspruch ist über den jeweiligen Tagesordnungspunkt gesondert abzustimmen. Der Landtag wolle beschließen ...

Errors and omissions excepted. As of: 21.03.2012