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27.08.2018
Pressemitteilung
Ministerium für Inneres und Kommunales Thüringen 

Verwaltungsgericht bestätigt Sicherstellung des Veranstaltungsgeländes

Medieninformation 84 Verwaltungsgericht bestätigt Sicherstellung des Veranstaltungsgeländes Nutzung des Veranstaltungsgeländes in Mattstedt bleibt untersagt Das Verwaltungsgericht in Weimar hat heute (24. August 2018) den Antrag des Veranstalters auf Aussetzung des Sofortvollzuges gegen den Sicherstellungs- und Untersagungsbescheid der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Wesentlichen abgelehnt. „Das heißt, dass der Veranstalter und die Teilnehmer damit die Flächen in Mattstedt nicht ...
Medieninformation 84 Verwaltungsgericht bestätigt Sicherstellung des Veranstaltungsgeländes Nutzung des Veranstaltungsgeländes in Mattstedt bleibt untersagt Das Verwaltungsgericht in Weimar hat heute (24. August 2018) den Antrag des Veranstalters auf Aussetzung des Sofortvollzuges gegen den Sicherstellungs- und Untersagungsbescheid der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Wesentlichen abgelehnt. „Das heißt, dass der Veranstalter und die Teilnehmer damit die Flächen in Mattstedt nicht betreten dürfen, da deren Benutzung untersagt bleibt“, erklärte Innenminister Georg Maier und betont nochmals, dass es in diesem Verfahren nicht um das Versammlungsrecht gehe. Die Polizeikräfte werden nun dafür sorgen, dass die in Anreise befindlichen Veranstaltungsteilnehmer die geordnete Heimreise antreten. Carsten Ludwig Pressestelle

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