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24.08.2018
Pressemitteilung
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen 

Unterhaltsleistungen nach Gesetzesnovelle stark nachgefragt

Nach der Novelle des Gesetzes für Unterhaltsvorschüsse und ausfallleistungen (UVG) haben sich die entsprechenden Ausgaben der beiden Stadtgemeinden im Land Bremen mehr als verdoppelt: Hatten Bremen und Bremerhaven in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 zusammen noch 6,3 Millionen ausgegeben, waren es im Vergleichszeitraum 2018 fast 13,8 Millionen. Diese Daten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (23. August 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Die Zahl...
Nach der Novelle des Gesetzes für Unterhaltsvorschüsse und ausfallleistungen (UVG) haben sich die entsprechenden Ausgaben der beiden Stadtgemeinden im Land Bremen mehr als verdoppelt: Hatten Bremen und Bremerhaven in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 zusammen noch 6,3 Millionen ausgegeben, waren es im Vergleichszeitraum 2018 fast 13,8 Millionen. Diese Daten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (23. August 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und bezieher ist damit in der Stadtgemeinde Bremen von 4.655 (Stand: 30. Juni 2017) auf 8.099 und in der Stadtgemeinde Bremerhaven von 1.246 auf 2.555 angestiegen. 40 Prozent der Ausgaben trägt der Bund, 60 Prozent das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.„Die hohen Zahlen zeigen, dass Alleinerziehende über lange Zeiträume auf die staatliche Unterstützung angewiesen sind“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. „Mit den Zahlen haben sich unsere Erwartungen erfüllt“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2017 haben Minderjährige Alleinerziehender einen Anspruch auf die Unterhaltsleistung vom ersten Lebenstag bis zur Volljährigkeit, sofern der zahlungspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann („Unterhaltsausfallleistung“) oder nicht nachkommt („Unterhaltsvorschuss“). Zuvor war die Zahlung auf...

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