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23.08.2018
Bekanntmachungen
BMBF 

Änderung der Bekanntmachung | 08.08.2018

Änderung der Bekanntmachung Änderung der Richtlinie zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften. Bundesanzeiger vom 22.08.2018 Vom 8. August 2018 Die Richtlinie zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften vom 2. Oktober 2017 (BAnz AT 12.10.2017 B3) wird wie folgt geändert: I. In Nummer 1.2 werd...
Änderung der Bekanntmachung Änderung der Richtlinie zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften. Bundesanzeiger vom 22.08.2018 Vom 8. August 2018 Die Richtlinie zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften vom 2. Oktober 2017 (BAnz AT 12.10.2017 B3) wird wie folgt geändert: I. In Nummer 1.2 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst: Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen. Insbesondere sind folgende Regelungen der AGVO zu beachten: Die Rechtmäßigkeit der Beihilfe ist nur dann gegeben, wenn im Einklang mit Artikel 3 AGVO alle Voraussetzungen des Kapitels 1 AGVO sowie...

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