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Deutschland Bund Bundesgerichte BSG
22.08.2018
Entscheidung
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 21/18 vom 9.5.2018, Presse-Mitteilung Nr. 21/18 vom 17.5.2018 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.5.2018, B 6 KA 15/17 RECLI:DE:BSG:2018:160518UB6KA1517R0TenorDie Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.Tatbestand 1 Der Kläger macht gegenüber der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) die Zuerkennung eines höhere...
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 21/18 vom 9.5.2018, Presse-Mitteilung Nr. 21/18 vom 17.5.2018 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.5.2018, B 6 KA 15/17 RECLI:DE:BSG:2018:160518UB6KA1517R0TenorDie Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.Tatbestand 1 Der Kläger macht gegenüber der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) die Zuerkennung eines höheren Regelleistungsvolumens (RLV) für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in den Quartalen IV/2009 und I/2010 geltend.2 Der im Bezirk der beklagten KÄV als Facharzt für Urologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger war ab dem 1.10.2009 als dritter Arzt in einer ursprünglich aus zwei Fachärzten für Urologie bestehenden BAG tätig. In den Quartalen IV/2009 und I/2010 erhöhte die Beklagte das RLV der BAG allein bezogen auf die Anteile am RLV, die auf die beiden bereits vor dem 1.10.2009 in der BAG tätigen Ärzte entfielen, um 10 vH (sog BAG-Zuschlag). Den Antrag des Klägers, auch seine Zugehörigkeit zur BAG bei der Ermittlung des zehnprozentigen Zuschlags zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, dass dieser in den für die Berechnung des RLV maßgebenden Vorjahresquartalen noch in Einzelpraxis tätig gewesen sei. Für ihn bestehe deshalb nicht der Nachteil, der mit der Gewährung eines BAG-Zuschlags ausgeglichen werden solle, nämlich dass die von mehreren...
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