Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes
„Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, werden wir im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausweiten.“ So ist es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu lesen. Wenige Monate vor dem Ende der Legislaturperiode wird heute ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27442) vom 10. Februar 2021 inklusive der Stellungnahme des Bundesrates (19/28408) vom 13. April 2021 im Bundestag debattiert.
Open Data
Open Data gelten als wesentlicher Beitrag für den Erfolg datenbasierter Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz in Europa. Für Unternehmen bieten offene, maschinenlesbare Daten große Potenziale für innovative Geschäftsmodelle und gleichzeitig werden Verwaltungsprozesse durch Open Data effektiver, transparenter und nachvollziehbarer. Bisher ist die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von als Open Data geltenden Datenbeständen allerdings noch nicht überall gewährleistet.
Änderungsentwurf zum E-Government-Gesetz
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ soll entsprechend der Datenstrategie der Bundesregierung Open Data in Deutschland weiterentwickeln.
Die gesamte Bundesverwaltung – mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und von Beliehenen – soll zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten verpflichtet werden. Die dadurch erstmals erfassten Daten bergen laut Bundesregierung „erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung“.
Damit die so bereitgestellten Open Data auch nutzbar sind, sollen diese künftig in maschinenlesbarem Format bereitgestellt werden. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf Impulse für Open-Data-Initiativen über die Bundesverwaltung hinaus: Er „erweitert den Anwendungsbereich auf öffentliche Unternehmen bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge, schärft die Grenzen der Entgeltbemessung und bestimmt die Echtzeit-Bereitstellung dynamischer Daten sowie hochwertiger Datensätze“.
Polit-X-Analyse zu Open Data
Die Polit-X-Stakeholderanalyse ergibt, dass im letzten Jahr (Stand 04.05.2021) in insgesamt 492 Drucksachen des Deutschen Bundestages oder Social-Media-Beiträgen der MdBs die Begriffe „Datenstrategie“, „Open Data“, „offene Daten“, „Datennutzung“ oder „E-Government“ genannt wurden. Insbesondere waren dahingehend Manuel Höferlin (FDP), Konstantin von Notz (Grüne) und Joana Cotar (AfD) aktiv.
Betrachtet man ausschließlich die Drucksachen des Deutschen Bundestages, so fällt auf, dass insbesondere die FDP, gefolgt von der AfD, zum Thema Open Data aktiv ist.
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