Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
27.09.2024
Entscheidung
2. Senat, Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge - Entziehung der Zusatzbescheinigungen
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2022 – 13 Sa 13/22 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen insoweit aufgehoben, wie es die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12. November 2021 – 5 Ca 1138/21 – verurteilt hat, an den Kläger Annahmeverzugsvergütung für die Monate Mai 2021 bis Januar 2022 zu zahlen und die Zusatzbescheinigungen zum Triebfahrzeugführerschein herauszu...
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2022 – 13 Sa 13/22 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen insoweit aufgehoben, wie es die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12. November 2021 – 5 Ca 1138/21 – verurteilt hat, an den Kläger Annahmeverzugsvergütung für die Monate Mai 2021 bis Januar 2022 zu zahlen und die Zusatzbescheinigungen zum Triebfahrzeugführerschein herauszugeben.2. Hinsichtlich der Annahmeverzugsvergütung für den Monat Mai 2021 wird die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach zurückgewiesen.3. Im übrigen Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.4. Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2022 – 13 Sa 13/22 – wird als unzulässig verworfen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie vom Kläger geltend gemachte Ansprüche auf Herausgabe von Zusatzbescheinigungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (im Folgenden: Tf V a F), Zahlung von Annahmeverzugsvergütung und Erstattung von Schulungskosten.2 Der Kläger arbeitet seit Dezember 2017 als Triebfahrzeugführer bei dem beklagten Eisenbahnverkehrsunternehmen,...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.09.2024