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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
03.07.2025
Entscheidung
8. Senat, Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - Erfüllung des titulierten Beschäftigungsanspruchs - Ausübung des Weisungsrechts ,0,0
Tenor Die Rechtsbeschwerde des schuldnerischen Landes gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. April 2025 – 3 Ta 201/24 – in der berichtigten Form vom 26. Mai 2025 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Entscheidungsgründe 1 I. Die Parteien streiten im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO über die Verpflichtung des schuldnerischen Landes, den Gläubiger entsprechend einem arbeitsgerichtlichen Urteil zu beschäftigen.2 Der schwerbehinderte Kläger ist langjährig ...
Tenor Die Rechtsbeschwerde des schuldnerischen Landes gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. April 2025 – 3 Ta 201/24 – in der berichtigten Form vom 26. Mai 2025 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Entscheidungsgründe 1 I. Die Parteien streiten im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO über die Verpflichtung des schuldnerischen Landes, den Gläubiger entsprechend einem arbeitsgerichtlichen Urteil zu beschäftigen.2 Der schwerbehinderte Kläger ist langjährig in einer medizinischen Hochschule des schuldnerischen Landes tätig. Er wurde seit dem Jahr 2011 in einer als Skills Lab bezeichneten Lehreinrichtung eingesetzt. Im Rahmen einer Auseinandersetzung über die von dem schuldnerischen Land im Jahr 2014 beabsichtigte Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes im Bereich der Semesterorganisation im Studiengang Zahnmedizin verpflichtete das Arbeitsgericht Hannover mit rechtskräftigem Urteil vom 22. Juli 2015 – 8 Ca 503/14 Ö – das schuldnerische Land zur Beschäftigung des Gläubigers „zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Angestellter des ‚Skills Lab‘ mit dem Aufgabenbereich Organisatorische Leitung des Skills Lab-Betriebs“. Im Tatbestand des Urteils ist eine Arbeitsplatzbeschreibung unter Bennenung der bisherigen Einzeltätigkeiten des Gläubigers angeführt. Danach hatte er zu 45 % seiner Gesamtarbeitszeit die eigenverantwortliche organisatorische Leitung des Skills Lab-Betriebs wahrzunehmen. Zudem war er zu 40 % seiner Arbeitszeit mit der...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 03.07.2025