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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
02.07.2025
Entscheidung
4. Senat, Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Umfang der Rechtskraft - Bestimmtheit eines Klageantrags ,0,1
Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. März 2023 – 16 Sa 155/22 – aufgehoben, soweit es den auf dauerhafte – oder hilfsweise zeitweise – Unterlassung gerichteten Anträgen der Klägerin (ursprüngliche Anträge zu 3. und 6.) nicht stattgegeben hat.2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Leitsatz Nach § 4 a ...
Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. März 2023 – 16 Sa 155/22 – aufgehoben, soweit es den auf dauerhafte – oder hilfsweise zeitweise – Unterlassung gerichteten Anträgen der Klägerin (ursprüngliche Anträge zu 3. und 6.) nicht stattgegeben hat.2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Leitsatz Nach § 4 a Abs. 2 Satz 2 TVG sind im Falle einer Tarifkollision nur die Rechtsnormen des Mehrheitstarifvertrags anwendbar. Die Wirkung der gesetzlichen Regelung ist auf die Verdrängung des Minderheitstarifvertrags beschränkt. Daraus folgt nicht die Anwendung des Mehrheitstarifvertrags auf die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder der Gewerkschaft, die den verdrängten Tarifvertrag abgeschlossen hat. Tatbestand 1 Die Parteien streiten in der Revision noch über Unterlassungsansprüche der klagenden Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).2 Die GDL und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben mit dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (AGV MOVE) jeweils eine Vielzahl von Tarifverträgen für Unternehmen des Konzerns der Deutschen Bahn AG (DB AG) geschlossen.3 Der AGV MOVE und die EVG verzichteten in einem am 27. Mai 2015 geschlossenen Tarifvertrag zur Sicherung kollisionsfreier Tarifbestimmungen ebenso wie der AGV MOVE und die GDL mit dem...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.07.2025