Blogartikel
08. Januar 2021 | Analyse
Zurück zum Blog

Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Bundestag

Mit der Polit-X-Datenbank recherchieren Sie in kurzer Zeit den derzeitigen Stand von Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag. Ein aktuelles Thema, das in diesem Artikel vorgestellt wird, ist die Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft, die nächste Woche in die erste Lesung im Bundestag geht. Nutzen Sie die Polit-X-Alertfunktion, um schnell über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein.


Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Am 17. Juli 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültigen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13). Der mittlerweile für die Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogene Patrick Breyer und die Bürgerrechtlerin Katharina Nocun hatten Beschwerde gegen das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingelegt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts§ 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.


Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst

Die aus dem Gerichtsurteil notwendig gewordene Neuregelung der Bestandsdatenauskunft hat Auswirkungen auf diverse weitere Gesetze. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich in einer dem Urteil folgenden Ausarbeitung konkret mit den möglichen Folgen auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Drs. 19/18792) auseinandergesetzt.

Gesetzentwurf und erste Stellungnahmen

Die erste Lesung des Entwurfs für ein Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 (Drs. 19/25294) ist laut aktueller Tagesordnung in der ersten Sitzungswoche des Bundestags am 13. Januar angesetzt. Zu dem Entwurf gibt es bereits erste Stellungnahmen von Stakeholdern, wie zum Beispiel vom Digitalverband Bitkom (zur Stellungnahme), der wie viele weitere Verbände und Forschungseinrichtungen Teil der Polit-X-Datenbank ist.


Polit-X-Stakeholderanalyse zu der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Die Polit-X-Trendanalyse zeigt einen Anstieg der Erwähnung des Begriffs Bestandsdaten im Bundestag und auf den Social-Media-Kanälen der Abgeordneten nach der Urteilsverkündung vor allem im letzten Quartal des Jahres. Mit einem Polit-X-Alert, der Sie tagesaktuell über die Erwähnung ausgewählter Begriffe informiert, werden Sie somit frühzeitig über anstehende Entwicklungen informiert.


Erwähnung des Begriffes

Mit der Polit-X-Stakeholderanalyse lassen sich diejenigen Abgeordneten identifizieren, die vorrangig zu einem Thema arbeiten, beziehungsweise darüber in den Sozialen Medien posten. Im Fall der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft sind die Abgeordnete Anke Domscheit-Berg von der Fraktion DIE LINKE, Joana Cotar von der AfD und Tabea Rößner von den Grünen unter den aktivsten ParliamentarierInnen. Lassen Sie sich mit dem Polit-X-Abgeordnetentracker auch darüber informieren, was genau diese Abgeordnete zur Bestandsdatenauskunft posten und im Bundestag äußern.


Erwähnung des Begriffes


Bleiben Sie mit Polit-X über alle laufenden Gesetzentwürfe informiert. Fordern Sie hier einen kostenlosen Testzugang an.