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25. Februar 2021 | Aktuell
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Teilhabe von Frauen in Führungspositionen

Heute, am 25. Februar 2021, wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG II; 19/26689) in erster Lesung beraten. Zusammen mit dem Antrag „Frauen den Weg freimachen – Feste Quoten für Unternehmensvorstände“ (19/25317) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag „Geschlechtergerechigkeit stärken – Parität und Diversität auf allen Führungsebenen verankern“ (19/26872) der Fraktion Die Linke soll er nach halbstündiger Debatte an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.


Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf reagiert auf die Tatsache, dass Frauen in Vorständen deutscher Unternehmen stark unterrepräsentiert sind: Der Frauenanteil in den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten deutschen Unternehmen lag im November 2020 bei 11,5 Prozent. Auffallend sei außerdem die Tatsache, dass eine große Anzahl an Unternehmen als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand die Zahl Null angeben, also keine Frauen eingeplant sind. Das Ziel des Entwurfes ist es, insbesondere in Bezug auf die Leitungsebenen in der deutschen Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, ein Umdenken bezüglich des Frauenanteils zu bewirken.

Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte:

  • Der Vorstand von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen muss, sofern er aus mindestens drei Mitgliedern besteht, künftig mit mindestens einer Frau sowie einem Mann besetzt sein. Davon wären rund 70 Unternehmen, von denen aktuell circa 30 keine Frau im Vorstand haben, betroffen.
  • Wird von Unternehmen die Zielgröße Null für Frauen im Vorstand, den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstandes und Aufsichtsrat festgelegt, soll dies begründungspflichtig werden. Unternehmen, die ihre Zielsetzung nicht erreichen, oder unbegründet die Zielgröße Null angeben, sollen effektiver sanktioniert werden können.
  • Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan mindestens ein Mann sowie eine Frau beteiligt sein, daneben soll für den Aufsichtsrat eine fixe Mindestquote von mindestens 30 Prozent eingeführt werden.
  • Für den öffentlichen Dienst sollen die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet werden, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann. Ziel der Bundesregierung ist dabei die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025, was auch im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden soll.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert gesetzliche Regelungen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft zu erhöhen. Der Antrag sieht unter anderem eine feste Mindestquote von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Vorständen börsennotierter oder mitbestimmter Unternehmen vor. Vom Jahr 2025 an soll eine feste Mindestquote von 40 Prozent festgeschrieben werden, sofern der Vorstand aus mindestens vier Personen besteht.

Auch unterhalb der Vorstandsebene sollen Regelungen zu Erhöhung des Frauenanteils in der Privatwirtschaft gesetzlich festgeschrieben werden: Der Antrag sieht vor, alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zu verpflichten, die konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils auf jeder Führungsebene enthalten. Diese Zielvorgaben sollen zudem mit konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung versehen werden.

Für eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, Abgeordnete des Bundestages besser zu unterstützen, die nach der Geburt eines Kindes bzw. nach der Aufnahme eines Kindes mehr Zeit für die Familie benötigen. Des weiteren soll auch Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften und GmbHs eine befristete Auszeit von bis zu sechs Monaten gesetzlich sichergestellt, sowie die Führung in Teilzeit und Führung als Doppelspitze als Karriereoption gefördert werden.


Antrag der Linken

Die Fraktion die Linke fordert in ihrem Antrag eine Mindestquote für Frauen von 50% bei der Neubesetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen sowie bei Führungspositionen im öffentlichen Dienst. In Zusammenarbeit mit Frauenverbänden und weiteren Interessengruppen sollen Konzepte erarbeitet werden, um Quotenregelungen für andere Unternehmensformen, also Einrichtungen in Kultur, Medien, Wissenschaft, Gesundheit, zu entwickeln. Zudem soll ein Online-Portal geschaffen werden, auf dem Unternehmen ihre Gleichstellungsberichte regelmäßig digital veröffentlichen müssen.

Des weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ausreichende Mittel bereitzustellen, um Gleichstellung auch in kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben. Dies bedeutet: Führungskräfte-Nachwuchsförderung für Frauen, zertifizierte Prüfverfahren für diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung, Handreichungen zur Umsetzung passgenauer Gleichstellungspläne.


Polit-X Analyse

Mit der Polit-X-Analyse können Sie auf einen Blick die Abgeordneten identifizieren, die zu einem bestimmten Thema arbeiten. Die folgende Grafik zeigt die Social-Media-Beiträge zu den Themen Gleichstellung, Frauenquote, Geschlechtergerechtigkeit, Führungspositionengesetz oder Geschlechterparität im letzten Jahr.

Die aktivste Abgeordnete zu diesen Themen ist Ulle Schauws, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und queer- und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gefolgt von Doris Achelwilm, der queer- und gleichstellungspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke, ebenfalls Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Abgeordnetenaktivität auf Social Media zu den Themen Gleichstellung, Frauenquote, Geschlechtergerechtigkeit, Führungspositionengesetz oder Geschlechterparität im letzten Jahr

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