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18.01.2011
Pressemitteilungen
Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich
Siehe auch: Urteil des 4. Senats vom 18.1.2011 - B 4 AS 29/10 R -, Urteil des 4. Senats vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - Kassel, den 18. Januar 2011Medieninformation Nr. 2/11 Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 in den Verfahren B 4 AS 99/10 R und 29/10 R entschieden, dass für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Beendigung des Bew...
Siehe auch: Urteil des 4. Senats vom 18.1.2011 - B 4 AS 29/10 R -, Urteil des 4. Senats vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - Kassel, den 18. Januar 2011Medieninformation Nr. 2/11 Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 in den Verfahren B 4 AS 99/10 R und 29/10 R entschieden, dass für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ein Fortzahlungsantrag erforderlich ist. Die Kläger des Verfahrens zu dem Aktenzeichen B 4 AS 99/10 R ? Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II ? stellten ihren Antrag auf Fortzahlung der Leistungen erst 3 1/2 Wochen nach Ablauf des vorangegangenen Bewilligungszeitraums. Die Entscheidung des Beklagten, ihnen auch erst ab dem Eingang des Fortzahlungsantrags Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts weiter zu gewähren, hat das Bundessozialgericht ? ebenso wie die Vorinstanzen ? bestätigt. Für die 3 1/2wöchige Zwischenzeit mangelte es an einem Leistungsantrag, der im Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende anspruchsauslösend ist. Anders als im Sozialhilferecht reicht insoweit nicht schon die bloße Kenntnis des Leistungsträgers von der Hilfebedürftigkeit. Da der, das Antragserfordernis normierende § 37 SGB II zudem keine gesetzliche Frist bestimmt, konnte ihnen auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Anspruch auf...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 18.01.2011