Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BSG
31.05.2016
Entscheidung
#B 1 AS 1/16 KL
Bundessozialgericht 

1. Senat - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines Bundeslandes auf Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - Einrede der Verjährung

Siehe auch:  Presse-Vorbericht Nr. 20/16 vom 24.5.2016, Presse-Mitteilung Nr. 20/16 vom 31.5.2016 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.5.2016, B 1 AS 1/16 KLGrundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines Bundeslandes auf Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - Einrede der VerjährungLeitsätze1. Der Anspruch eines Bundeslandes auf Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung unterliegt der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung.2. Der Bund und...
Siehe auch:  Presse-Vorbericht Nr. 20/16 vom 24.5.2016, Presse-Mitteilung Nr. 20/16 vom 31.5.2016 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.5.2016, B 1 AS 1/16 KLGrundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines Bundeslandes auf Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - Einrede der VerjährungLeitsätze1. Der Anspruch eines Bundeslandes auf Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung unterliegt der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung.2. Der Bund und die Länder können sich grundsätzlich ohne Verstoß gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten auf Verjährung berufen.TenorDie Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.Der Streitwert wird auf 524 862,23 Euro festgesetzt.Tatbestand1 Die Beteiligten streiten über eine ergänzende Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (KdU).2 Die klagende Freie Hansestadt Bremen erhält von der beklagten Bundesrepublik Deutschland nach einem gesetzlich festgelegten Satz (§ 46 Abs 5 ff SGB II) eine Beteiligung an den im Gebiet ihres Bundeslandes aufgewandten KdU. Der Berechnung liegen Aufstellungen der Stadtgemeinde Bremen (S) über ihre erbrachten Leistungen zugrunde. Sie war mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zunächst gemeinsam Trägerin der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAGIS § 44b SGB II aF). Die Funktion der BAGIS ging zum 1.1.2011 auf das Jobcenter Bremen über (gemeinsame Einrichtung von S und BA, §...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 31.05.2016