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27.07.2017
Pressemitteilungen
Bundesverfassungsgericht 

Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten Pressemitteilung Nr. 62/2017 vom 26. Juli 2017 Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17 Die Staatsanwaltschaft München II führt im Zuge des sogenannten „VW-Dieselskandals“ ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und durchsuchte im März 2017 die Münchener Büroräume der von der Volkswagen AG mandatierten Rechtsanw...
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten Pressemitteilung Nr. 62/2017 vom 26. Juli 2017 Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17 Die Staatsanwaltschaft München II führt im Zuge des sogenannten „VW-Dieselskandals“ ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und durchsuchte im März 2017 die Münchener Büroräume der von der Volkswagen AG mandatierten Rechtsanwaltskanzlei Jones Day. Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung die Staatsanwaltschaft München II angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München zu hinterlegen und einstweilen nicht auszuwerten. Die Entscheidungen der Kammer beruhen auf einer Folgenabwägung. Sachverhalt: Anlässlich eines in den USA geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen beauftragte die Volkswagen AG die Rechtsanwaltskanzlei Jones Day im September 2015 mit internen Ermittlungen, rechtlicher Beratung und der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Zum Zwecke der Sachaufklärung sichteten die Rechtsanwälte von Jones Day innerhalb des Volkswagen-Konzerns eine Vielzahl von Dokumenten und führten konzernintern über 700 Befragungen von Mitarbeitern durch. Mit dem Mandat waren auch...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.07.2017