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07.12.2009
Beschlussempfehlung und Bericht
Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 19 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 /5319Beschlussempfehlung und Berichtdes Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 Drucksache 14/4719Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 19 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche BelastungBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 zu Beitrag Nr. 19 Drucksache 14/4719 Kenntnis zu nehmen. II. Die Landesregie...
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 /5319Beschlussempfehlung und Berichtdes Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 Drucksache 14/4719Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 19 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche BelastungBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 zu Beitrag Nr. 19 Drucksache 14/4719 Kenntnis zu nehmen. II. Die Landesregierung zu ersuchen, 1. die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen; 2. die konsequente Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift bis Ende des Jahres 2009 zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Erörterungen auf Bundesebene einzubringen; 3. dem Landtag über das Veranlasste bis 31. März 2010 zu berichten. 12. 11. 2009 Die Berichterstatterin: Ursula Lazarus Der Vorsitzende: Ingo RustBericht Der Finanzausschuss beriet die Mitteilung Drucksache 14/4719 in seiner 53. Sitzung am 12. November 2009. Der Berichterstatter für den Finanzausschuss wies darauf hin, der Rechnungshof habe den Abzug von Unterhaltszahlungen als sogenannte außergeAusgegeben: 07. 12. 2009Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 1Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 14 / 5319wöhnliche Belastung landesweit untersucht. Solche Zahlungen seien unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 je unterhaltener Person bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig. Der...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.12.2009