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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
24.08.2018
Entscheidungen
IX. Zivilsenat – Leitsatzentscheidung
ECLI:DE:BGH:2018:050718UIXZR264.17.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 264/17 Verkündet am:
5. Juli 2018
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO 565 Satz 1, 514 Abs. 2 Satz 1
Eine unverschuldete Säumnis ist nicht gegeben, wenn die ordnungsgemäß geladene
Partei wegen der vermeintlich fehlerhaften Behandlung eines Befangenheitsgesuchs
der mündlichen Verhandlung fern bleibt.
ZPO 148; BVerfG...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.08.2018
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