Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
17.06.2025
Pressemitteilungen
#114/25
Bundesgerichtshof 

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Pressemitteilung Nr. 114/25 vom 17.6.2025 Siehe auch:  Beschluss des Kartellsenats vom 17.6.2025 - En VR 10/24 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 114/2025 Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur Beschluss vom 17. Juni 2025 - En VR 10/24 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Sch...
Pressemitteilung Nr. 114/25 vom 17.6.2025 Siehe auch:  Beschluss des Kartellsenats vom 17.6.2025 - En VR 10/24 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 114/2025 Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur Beschluss vom 17. Juni 2025 - En VR 10/24 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt. Die Pressemitteilung durfte auch den Hinweis enthalten, die Betroffene halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Sachverhalt: Die Betroffene war in der Vergangenheit als Gaslieferantin tätig. Ende 2021 erklärte sie gegenüber etwa 370.000 Kunden die sofortige Kündigung der bestehenden Gaslieferverträge und zeigte gegenüber der Bundesnetzagentur die Beendigung ihrer Tätigkeit als Energielieferantin von Haushaltskunden an. Das von einer personenidentischen Geschäftsführung geleitete und als Stromlieferantin tätige Schwesterunternehmen der Betroffenen sprach ebenfalls Kündigungen der bestehenden Stromlieferverträge gegenüber Haushaltskunden aus. Insgesamt erfolgten seinerzeit etwa 1,2 Millionen solcher Kündigungen, was erhebliche Folgen für die betroffenen Kunden und die für diese zuständigen Grundversorger hatte. Die Geschehnisse waren auch Anlass...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.06.2025